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   BPatG, 17.05.2017 - 29 W (pat) 77/13   

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BPatG, 17.05.2017 - 29 W (pat) 77/13 (https://dejure.org/2017,18229)
BPatG, Entscheidung vom 17.05.2017 - 29 W (pat) 77/13 (https://dejure.org/2017,18229)
BPatG, Entscheidung vom 17. Mai 2017 - 29 W (pat) 77/13 (https://dejure.org/2017,18229)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Georg Meistermann" - Unterscheidungskraft - kein Freihaltebedürfnis

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (27)

  • BPatG, 05.12.2007 - 32 W (pat) 33/06

    Percy Stuart

    Auszug aus BPatG, 17.05.2017 - 29 W (pat) 77/13
    Sie sind nach der ausdrücklichen Regelung in § 3 Abs. 1 MarkenG abstrakt markenfähig und unterliegen in gleicher Weise wie sonstige Markenformen der Prüfung auf absolute Schutzhindernisse (st. Rsp.; vgl. EuGH GRUR 2004, 946 Rn. 25 - Nichols plc/Registrar of Trade Marks [Nichols]; BPatG GRUR 2014, 79, 80 - Mark Twain; GRUR 2012, 1148, 1149 - Robert Enke; GRUR 2008, 522 - Percy Stuart; GRUR 2008, 512, 513 - Ringelnatz; Beschluss vom 06.02.2008, 32 W (pat) 92/06 - Maya Plisetskaya).

    Namen realer unbekannter Personen sind ebenso wie die fiktiver Personen bereits in der Regel deshalb unterscheidungskräftig, weil sie von Haus aus einen individualisierenden Charakter aufweisen und einen konkreten sachlichen oder werbemäßigen Bezug zu bestimmten Waren und Dienstleistungen nicht herstellen können (BPatG GRUR 2008, 522, 523 Percy Stuart; BPatG, Beschluss vom 27.08.2002, 27 W (pat) 65/02 - Captain Nemo; vgl. auch zu Phantasietiteln: BPatG GRUR 2006, 593 - Der kleine Eisbär).

  • BGH, 21.12.2011 - I ZB 56/09

    Link economy

    Auszug aus BPatG, 17.05.2017 - 29 W (pat) 77/13
    Ausgehend hiervon besitzen Wortzeichen dann keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen die angesprochenen Verkehrskreise lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (EuGH GRUR 2004, 674, Rn. 86 -Postkantoor; BGH GRUR 2012, 1143 Rn. 9 - Starsat; GRUR 2012, 270 Rn. 11 -Link economy) oder wenn diese aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer geläufigen Fremdsprache bestehen, die - etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung oder in den Medien - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (BGH GRUR 2014, 872 Rn. 21 - Gute Laune Drops; GRUR 2010, 1100 Rn. 20 -TOOOR!).

    Im Rahmen der Beurteilung der Unterscheidungskraft ist eine derartige analysierende Betrachtungsweise aber unzulässig, weil sich aus ihr keine in den Vordergrund drängende, für den Durchschnittsverbraucher ohne Weiteres ersichtliche Beschreibung der Waren ergibt (vgl. BGH GRUR 2014, 565 Rn. 24 - smartbook; GRUR 2012, 270 Rn. 12 - Link economy).

  • BGH, 04.04.2012 - I ZB 22/11

    Starsat

    Auszug aus BPatG, 17.05.2017 - 29 W (pat) 77/13
    a) Unterscheidungskraft in diesem Sinne ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel aufgefasst zu werden, das die in Rede stehenden Waren und Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend kennzeichnet und diese Waren oder Dienstleistungen somit von denjenigen anderer Unternehmen unterscheidet (EuGH GRUR 2010, 228 Rn. 33 - Audi AG/ HABM [Vorsprung durch Technik]; GRUR 2008, 608 Rn. 66 f. - EUROHYPO; BGH GRUR 2016, 934 Rn. 9 - OUI; GRUR 2015, 173 Rn. 15 - for you; GRUR 2013, 731 Rn. 11 - Kaleido; GRUR 2012, 1143 Rn. 7 -Starsat).

    Ausgehend hiervon besitzen Wortzeichen dann keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen die angesprochenen Verkehrskreise lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (EuGH GRUR 2004, 674, Rn. 86 -Postkantoor; BGH GRUR 2012, 1143 Rn. 9 - Starsat; GRUR 2012, 270 Rn. 11 -Link economy) oder wenn diese aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer geläufigen Fremdsprache bestehen, die - etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung oder in den Medien - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (BGH GRUR 2014, 872 Rn. 21 - Gute Laune Drops; GRUR 2010, 1100 Rn. 20 -TOOOR!).

  • EuGH, 16.09.2004 - C-404/02

    Nichols - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b -

    Auszug aus BPatG, 17.05.2017 - 29 W (pat) 77/13
    Sie sind nach der ausdrücklichen Regelung in § 3 Abs. 1 MarkenG abstrakt markenfähig und unterliegen in gleicher Weise wie sonstige Markenformen der Prüfung auf absolute Schutzhindernisse (st. Rsp.; vgl. EuGH GRUR 2004, 946 Rn. 25 - Nichols plc/Registrar of Trade Marks [Nichols]; BPatG GRUR 2014, 79, 80 - Mark Twain; GRUR 2012, 1148, 1149 - Robert Enke; GRUR 2008, 522 - Percy Stuart; GRUR 2008, 512, 513 - Ringelnatz; Beschluss vom 06.02.2008, 32 W (pat) 92/06 - Maya Plisetskaya).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 17.05.2017 - 29 W (pat) 77/13
    Ausgehend hiervon besitzen Wortzeichen dann keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen die angesprochenen Verkehrskreise lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (EuGH GRUR 2004, 674, Rn. 86 -Postkantoor; BGH GRUR 2012, 1143 Rn. 9 - Starsat; GRUR 2012, 270 Rn. 11 -Link economy) oder wenn diese aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer geläufigen Fremdsprache bestehen, die - etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung oder in den Medien - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (BGH GRUR 2014, 872 Rn. 21 - Gute Laune Drops; GRUR 2010, 1100 Rn. 20 -TOOOR!).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 17.05.2017 - 29 W (pat) 77/13
    Ebenso ist zu berücksichtigen, dass der Verkehr ein als Marke verwendetes Zeichen in seiner Gesamtheit mit allen seinen Bestandteilen so aufnimmt, wie es ihm entgegentritt, ohne es einer analysierenden Betrachtungsweise zu unterziehen (EuGH GRUR 2004, 428 Rn. 53 - Henkel; BGH a. a. O. Rn. 10 - OUI; a. a. O. Rn. 16 - for you; BGH GRUR 2001, 1151 - marktfrisch; MarkenR 2000, 420 - RATIONAL SOFTWARE CORPORATION).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

    Auszug aus BPatG, 17.05.2017 - 29 W (pat) 77/13
    Ebenso ist zu berücksichtigen, dass der Verkehr ein als Marke verwendetes Zeichen in seiner Gesamtheit mit allen seinen Bestandteilen so aufnimmt, wie es ihm entgegentritt, ohne es einer analysierenden Betrachtungsweise zu unterziehen (EuGH GRUR 2004, 428 Rn. 53 - Henkel; BGH a. a. O. Rn. 10 - OUI; a. a. O. Rn. 16 - for you; BGH GRUR 2001, 1151 - marktfrisch; MarkenR 2000, 420 - RATIONAL SOFTWARE CORPORATION).
  • BGH, 11.05.2000 - I ZB 22/98

    RATIONAL SOFTWARE CORPORATION; Betrachtung einer aus einer Wortfolge bestehenden

    Auszug aus BPatG, 17.05.2017 - 29 W (pat) 77/13
    Ebenso ist zu berücksichtigen, dass der Verkehr ein als Marke verwendetes Zeichen in seiner Gesamtheit mit allen seinen Bestandteilen so aufnimmt, wie es ihm entgegentritt, ohne es einer analysierenden Betrachtungsweise zu unterziehen (EuGH GRUR 2004, 428 Rn. 53 - Henkel; BGH a. a. O. Rn. 10 - OUI; a. a. O. Rn. 16 - for you; BGH GRUR 2001, 1151 - marktfrisch; MarkenR 2000, 420 - RATIONAL SOFTWARE CORPORATION).
  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

    Auszug aus BPatG, 17.05.2017 - 29 W (pat) 77/13
    Maßgeblich für die Beurteilung der Unterscheidungskraft zum relevanten Anmeldezeitpunkt (BGH GRUR 2013, 1143 Rn. 15 - Aus Akten werden Fakten) sind einerseits die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen und andererseits die Auffassung der beteiligten inländischen Verkehrskreise, wobei auf die Wahrnehmung des Handels und/oder des normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers der fraglichen Waren oder Dienstleistungen abzustellen ist (EuGH GRUR 2006, 411 Rn. 24 - Matratzen Concord/Hukla; GRUR 2004, 943 Rn. 24 - SAT 2; BGH WRP 2014, 449 Rn. 11 - grill meister).
  • EuGH, 09.03.2006 - C-421/04

    Matratzen Concord - Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b

    Auszug aus BPatG, 17.05.2017 - 29 W (pat) 77/13
    Maßgeblich für die Beurteilung der Unterscheidungskraft zum relevanten Anmeldezeitpunkt (BGH GRUR 2013, 1143 Rn. 15 - Aus Akten werden Fakten) sind einerseits die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen und andererseits die Auffassung der beteiligten inländischen Verkehrskreise, wobei auf die Wahrnehmung des Handels und/oder des normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers der fraglichen Waren oder Dienstleistungen abzustellen ist (EuGH GRUR 2006, 411 Rn. 24 - Matratzen Concord/Hukla; GRUR 2004, 943 Rn. 24 - SAT 2; BGH WRP 2014, 449 Rn. 11 - grill meister).
  • BPatG, 08.02.2006 - 32 W (pat) 269/03

    Der kleine Eisbär

  • EuGH, 08.05.2008 - C-304/06

    Eurohypo / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

  • BPatG, 23.05.2007 - 29 W (pat) 35/06

    Ringelnatz

  • BPatG, 06.02.2008 - 32 W (pat) 92/06
  • BPatG, 27.08.2002 - 27 W (pat) 65/02
  • EuGH, 21.01.2010 - C-398/08

    Audi / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

  • BGH, 24.06.2010 - I ZB 115/08

    TOOOR!

  • BPatG, 27.03.2012 - 27 W (pat) 83/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "Robert Enke" - bei wenig fassbare Waren aus dem

  • BGH, 22.11.2012 - I ZB 72/11

    Kaleido

  • BPatG, 15.05.2013 - 29 W (pat) 75/12

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Mark Twain" - Name eines

  • BGH, 18.04.2013 - I ZB 71/12

    Aus Akten werden Fakten

  • BGH, 17.10.2013 - I ZB 11/13

    grill meister - Rechtsbeschwerdeverfahren nach Zurückweisung einer

  • BGH, 06.11.2013 - I ZB 59/12

    smartbook - Markenlöschungsverfahren: Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt für das

  • BGH, 10.07.2014 - I ZB 18/13

    Markenlöschung wegen fehlender Unterscheidungskraft: Einwand jahrelanger

  • BGH, 15.05.2014 - I ZB 29/13

    DüsseldorfCongress - Markenschutz: Rechtliche Gleichbehandlung von Waren- und

  • BGH, 10.07.2014 - I ZB 81/13

    Markenrecht: Schutzhindernis der mangelnden Unterscheidungskraft - for you

  • BGH, 31.05.2016 - I ZB 39/15

    OUI - Markenrechtsschutz: Eignung einer Bezeichnung mit anpreisendem Sinn als

  • BPatG, 25.02.2019 - 27 W (pat) 519/18

    Markenbeschwerdeverfahren - "Franziska van Almsick" - zur Eintragungsfähigkeit

    Auch der Verweis auf die Entscheidung des BPatG in der Sache 29 W (pat) 77/13 - Georg Meistermann führe zu keiner anderen Beurteilung des Sachverhalts, da diese Entscheidung von denselben Grundsätzen ausgehe und eine Schutzfähigkeit nur für solche Waren und Dienstleistungen bejaht habe, für die sich der Name des bekannten Künstlers Georg Meistermann nicht als Sachtitel eigne.
  • BPatG, 22.04.2020 - 29 W (pat) 508/20

    Markenbeschwerdeverfahren - "HELMUT RAHN" - Unterscheidungskraft - kein

    Verkehrskreise bei der Einordnung eines Personennamens als reines Identifizierungsmittel, als Sachangabe oder als betrieblicher Herkunftshinweis wird durch die jeweilige Warenbranche und das Marktgeschehen innerhalb der in Frage stehenden Branche geprägt (BPatG, Beschluss vom 17.05.2017, 29 W (pat) 77/13 - Georg Meistermann; Beschluss vom 17.02.2017, 29 W (pat) 37/13 - Pippi Langstrumpf; BPatG a. a. O. - Mark Twain; a. a. O. Rn. 23 - Ringelnatz).
  • BPatG, 06.11.2019 - 29 W (pat) 510/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "MAX SCHMELING" - Unterscheidungskraft - kein

    Die Auffassung der Verkehrskreise bei der Einordnung eines Personennamens als reines Identifizierungsmittel, als Sachangabe oder als betrieblicher Herkunftshinweis wird durch die jeweilige Warenbranche und das Marktgeschehen innerhalb der in Frage stehenden Branche geprägt (BPatG, Beschluss vom 17.05.2017, 29 W (pat) 77/13 - Georg Meistermann; Beschluss vom 17.02.2017, 29 W (pat) 37/13 - Pippi Langstrumpf; BPatG a. a. O. - Mark Twain; a. a. O. Rn. 23 - Ringelnatz).
  • BPatG, 15.06.2020 - 29 W (pat) 21/19

    Markenbeschwerdeverfahren - "Fritz Walter" - Unterscheidungskraft - kein

    Die Auffassung der Verkehrskreise bei der Einordnung eines Personennamens als Sachangabe, als rein werbemäßige Verwendung oder als betrieblicher Herkunftshinweis wird durch die jeweilige Warenbranche und das Marktgeschehen innerhalb der in Frage stehenden Branche geprägt (BPatG, Beschluss vom 17.05.2017, 29 W (pat) 77/13 - Georg Meistermann; Beschluss vom 17.02.2017, 29 W (pat) 37/13 - Pippi Langstrumpf; BPatG a. a. O. - Mark Twain; a. a. O. Rn. 23 - Ringelnatz).
  • BPatG, 12.06.2023 - 28 W (pat) 1/20
    Die Auffassung der Verkehrskreise bei der Einordnung eines Personennamens als reines Identifizierungsmittel, als Sachangabe oder als betrieblicher Herkunftshinweis wird durch die jeweilige Warenbranche und das Marktgeschehen innerhalb der in Frage stehenden Branche geprägt (BPatG, Beschluss vom 17.05.2017, 29 W (pat) 77/13 - Georg Meistermann; Beschluss vom 17.02.2017, 29 W (pat) 37/13 - Pippi Langstrumpf; BPatG a. a. O. - Mark Twain; a. a. O. Rn. 23 - Ringelnatz).
  • BPatG, 17.01.2022 - 28 W (pat) 549/19
    Die Auffassung der Verkehrskreise bei der Einordnung eines Personennamens als Sachangabe, als rein werbemäßige Verwendung oder als betrieblicher Herkunftshinweis wird durch die jeweilige Warenbranche und das Marktgeschehen innerhalb der in Frage stehenden Branche geprägt (BPatG 29 W (pat) 77/13 - Georg Meistermann; 29 W (pat) 37/13 - Pippi Langstrumpf; BPatG a. a. O. - Mark Twain; a. a. O. Rdnr. 23 - Ringelnatz).
  • BPatG, 14.10.2020 - 29 W (pat) 31/19

    Markenbeschwerdeverfahren - "Bascetta" - Unterscheidungskraft

    Die Auffassung der Verkehrskreise bei der Einordnung eines Personennamens als Sachangabe, als rein werbemäßige Verwendung oder als betrieblicher Herkunftshinweis wird durch die jeweilige Warenbranche und das Marktgeschehen innerhalb der in Frage stehenden Branche geprägt (BPatG, Beschluss vom 17.05.2017, 29 W (pat) 77/13 - Georg Meistermann; BPatG a. a. O. - Mark Twain; a. a. O. Rn. 23 - Ringelnatz).
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